Kommunikation zwischen Ihnen und dem Finanzamt
Die Anforderungen der Finanzämter sind hoch, die Fristen rigide. Wir übernehmen die Verantwortung, dass alle Daten fristgerecht und optimal aufbereitet an ihr Finanzamt übermittelt werden.
Unsere Kunden schätzen unsere kompetente Arbeit.
Erstellen der monatlichen Lohnsteueranmeldung und DÜ Meldung an die Finanzämter
Jeden Monat ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer seiner Mitarbeiter im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu ermitteln und gemäß, der gesetzlichen Fristen an das Finanzamt abzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter via ELSTAM-Verfahren ordnungsgemäß bei dem neuen Arbeitgeber angemeldet wurden.
Auch hier ist eine präzise Arbeitsweise die Voraussetzung für eine korrekte Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Wurden versehentlich Mitarbeiter nicht entsprechend der ELSTAM-Daten angemeldet, liegt hier das Haftungsrisiko bei dem Arbeitgeber – also bei Ihnen. Mit uns sind Sie sicher, seit mehreren Jahren erstellen wir zur Zufriedenheit unserer Kunden diese Lohnsteueranmeldungen sowie den monatlichen Datenabgleich.